Mehr Freiheit für die Ortskern-Bauherren

Veröffentlicht am 30.10.2017 in Kommunalpolitik

Wir haben in Merdingen gerade auch im Ortskern durchaus einiges an Leerstand und andererseits einen recht hohen Bedarf an Wohnraum. Gleichzeitig erreichen uns Gemeinderätinnen und Gemeinderäte recht regelmäßig Klagen über die Vorschriften der Ortsbausatzung. In den Sitzungen sind in diesem Bereich Ausnahmegenehmigungen eher die Regel als die Ausnahme. Vielleicht ist es an der Zeit, das Regelwerk moderat anzupassen?

Insgesamt sind es gar nicht so viele Vorschriften, die in der Ortsbausatzung stehen, aber ganz offensichtlich haben für Bauherrn es so manche dann doch in sich:

Dachgauben

Die vorgeschriebenen kleinen Spitzoder Schleppgauben sind unpraktisch und sehr teuer. Sie bieten zu wenig Licht und sind auch aus Sicherheitsgründen schwierig, da eine Rettung durch diese Fenster eher schwierig ist. Auch der Kaminfeger hat da so seine Probleme. Wir ollten die Breite also moderat anpassen. Staufen erlaubt beispielsweise Satteldachgauben bis 1,50 Meter und Schleppgauben bis 3 Meter. Ebenso könnten wir Gauben in zweiter Reihe über Ausnahmegenehmigungen ermöglichen, wenn dies mehr Wohnraum im Ortskern bringt.

Dach

Wir sollten Ortgangziegel zulassen. Diese Art des Dachabschlusses ist nun mal allgemeiner Stand der Technik und preiswert. Es gibt außerdem schon genügend Dächer im Geltungsbereich der Ortsbausatzung, die diese Ziegel verwenden. Auch bei der Dachneigung könnten wir variabler werden und Winkel bis 42° zulassen.

Türen, Fenster, Balkongeländer

Was unterscheidet eine weiß lackierte Holztür von einer Kunststofftür? Die Einschränkungen bei den Baumaterialien gehen gehörig ins Geld. Ist hier nicht mehr Freiheit gefragt?

Wir verstehen diese Punkte als Diskussionsanregung und würden dazu gerne Rückmeldungen einsammeln. Wir freuen uns auf Ihre Meinung.

Elke Menner, Patrick Schopp, Oswald Prucker und Reiner Hug

Mitmachen

Mitgliederwerbung

Suchen

Wir im Kreis