Neue Bestattungsformen auf dem Friedhof

Veröffentlicht am 02.12.2018 in Kommunalpolitik
Dr. Oswald Prucker

In der letzten Gemeinderatssitzung haben wir über neue Bestattungsformen auf den Friedhof diskutiert und auch schon Flächen dafür festgelegt. Ein anonymes Urnengrab und eine Urnenwiese standen dabei außer der Diskussion, bei den Urnenstelen sind wir uns noch nicht sicher, ob es einen Bedarf gibt.

Alle Formen haben wir bei einer Friedhofstour im Jahr 2017 angesehen und dabei auch verschiedene Varianten begutachten können. Die wollen wir hier kurz vorstellen, da die Bilder in der Sitzung leider nicht gezeigt wurden.

Anonymes Urnengrabfeld

Hier braucht es kein Bild, denn die Wiese ist in der Tat einfach ein Wiese. Eventuell gibt es niedrige Hecken zur Eingrenzung, man könnte sich auch einen Blumenwiesenstreifen vorstellen. Wichtig ist: Eine anonyme Bestattung ist auch anonym. Selbst Familienangehörige dürfen nicht dabei sein und wissen dann auch nicht, wo auf der Fläche die Urne beigesetzt wurde. Das weiß nur die Verwaltung, die darüber auch Buch führt.

Urnenwiese

Bei der Urnenwiese ist eine Grabplatte eben in den Boden eingelassen und zwar so, dass der Rasenmäher drüberfahren kann. In Ihringen gibt es ein im Halbrund angeordnetes Feld, das schon weitgehend belegt ist, in Walterhofen ist ein solches Feld um einen Baum herum angelegt. Dieses Feld ist noch relativ neu. Die Platten in Waltershofen sind dunkler, die in Ihringen größer und eher hell und auffallender.

Urnenstelen

Urnenstelen sind quasi Urnenschränke. Unterschiedliche Ausführungen sind in Ebringen zu besichtigen. Üblicherweise stehen mehrere davon zueinander angeordnet. Es gibt unterschiedliche Größen und typischerweise finden mehrere Urnen in einem Fach Platz. Diese Bestattungsform wird mitunter weniger gut angenommen, allerdings gibt es in Ebringen nun doch schon eine stattliche Anzahl an Stelen.

Allen Formen gemein ist, dass sie keine Pflege durch die Angehörigen benötigen. Das bedeutet aber auch, dass die auch den Bildern hie und da zu sehenden Blumen nicht erlaubt sind, da sie die Pflege durch die Gemeinde erschweren. Solche Blumen würden – nach einer Kulanzzeit nach der Beerdingung – entfernt werden.

 Wir denken, dass wir mit diesen zusätzlichen Bestattungsmöglichkeiten den Wünschen und Anforderungen der Hinterbliebenen in Zukunft besser gerecht werden können. Gibt es dazu noch andere Meinungen? Was halten Sie von den Stelen?

Oswald Prucker

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